Archiv der Kategorie: Allgemein

Deutscher Bundestag

Kirchen sollen Ausnahmen vom Lobbyregister erhalten

Laut einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 12.9.2020 (Druckausgabe, Online unter SZ.de) werden sich Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht im geplanten „Lobbyregister“ registrieren müssen. Ob möglicherweise auch kirchennahe Organisationen ausgenommen werden sollen, sei offen. Das Lobbyregister soll Transparenz darüber schaffen, wer Zugang zu Politikern des Bundestages hat. Ob auch der Zugang zu Regierungsvertretern veröffentlicht werden soll, sei noch in Debatte.

Im Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD heißt es: „§1 (3) Der Eintragungspflicht unterliegt die Interessenvertretung nicht […] i) im Rahmen der Tätigkeit der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften“ ( Bundestag.de, Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD) . Andere, nicht-religiöse Weltanschauungsorganisationen werden nicht erwähnt.

Die beiden großen Kirchen betreiben starken und umfassenden Lobbyismus in Bund und Länder und haben somit potentiell Einfluss auf einen großen Teil der Mandatsträger (Carsten Frerk: „Kirchenrepublik Deutschland – Christlicher Lobbyismus“). Dies hat sich zuletzt beim inzwischen als verfassungswidrig beurteilten Gesetz zur bzw. gegen Sterbehilfe gezeigt (siehe z.B. hpd – Religiöse Stimmungsmache gegen Sterbehilfeurteil).

Lobbyismus ist in einem demokratischen Staat an der Tagesordnung und legitim – sofern klar und offen dargelegt wird, wer auf wen Einfluss nimmt. Gerade bei den beiden großen Kirchen, die illegitim vorab Einblick in alle Rechtsvorhaben des Bundes erhalten (atheologie.de) wäre Transparenz essentiell. Dies gilt im gleichen Maße für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, die in Deutschland eine erhebliche Wirtschaftsmacht auf dem sozialen Sektor darstellen.

Bildquelle: Tobias Golla, Pixabay

Joggen trotz Coronavirus

Plädoyer für eine Beibehaltung guter wissenschaftlicher Praxis auch in Coronazeiten

Huch – besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit sich beim Laufen und Joggen mit dem Coronavirus zu infizieren? Wenn es doch die Süddeutsche Zeitung schreibt: Forscher empfehlen Joggern zehn Meter Abstand?

Schauen wir mal genauer hin: Die Süddeutsche verweist in ihrem Beitrag auf einen Beitrag in Runner’s World, der wiederum verweist auf einen ungeprüften Blogeintrag eines Nutzers bei medium.com, der wiederum (auf Nachfrage in den Kommentaren) auf ein Preprint-Papier von Blocken & Malizia et al. verweist, das sich mit etwas Glück gerade im wissenschaftlichen Prozeß der Begutachtung befindet. In diesem Zustand kann man als Laie in Bezug auf dieses Fachgebiet nicht bewerten, ob das Papier wissenschaftlich korrekt ist, oder ob hier der Coronahype mitgenommen wird.

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Radikales Neudenken notwendig – Stellungnahme des Bundes für Geistesfreiheit München zur Diskussion um einen muslimischen Feiertag

Bayerisches Feiertagsgesetz ist diskriminierend, bevorzugt Christen und muss grundlegend überarbeitet werden

Pressemitteilung des Bunds für Geistesfreiheit / München

Das bayerische Feiertagsgesetz diskriminiert Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung. Die Diskussion um einen muslimischen Feiertag, die von Bundesinnenminister De Maizière angestoßen wurde, macht dies bewusst – nur wurden bisher die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Nicht eine Ausweitung der Feiertagsgesetzgebungen in den Ländern, die aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung letztendlich alle denkbaren Religionen und Weltanschauungen berücksichtigen müsste, sorgt für eine gesamtgesellschaftliche Integration – sondern nur ein radikales Neudenken.

Während die hohen religiösen Feiertage der Christen der evangelischen und katholischen Kirchen umfassend geschützt sind, Schüler generell freibekommen und Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten müssen, werden Angehörige anderer Weltanschauungen und Religionen als Bürger zweiter Klasse abgestempelt. Von 13 gesetzlichen Feiertagen in Bayern sind nur drei Feiertage als weltanschaulich neutral zu betrachten (1. Mai, Tag der dt. Einheit, Neujahr), dagegen sind 11 Feiertage offensichtlich christlich motiviert. 2017 gibt es sogar noch den Reformationstag als weiteren religiös begründeten gesetzlichen Feiertag.

„Mariä Himmelfahrt“ ist im Sinne des Feiertagsgesetz ein besonderer Tag: gesetzlicher Feiertag ist er nur in den bayerischen Gemeinden mit „überwiegend katholischer Bevölkerung“. Demnach dürfte also in der Landeshauptstadt München, in der die Konfessionsfreien mit über 53% die größte Bevölkerungsgruppe stellen, Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr sein. Selbst bayernweit bilden die Konfessionsfreien, nach den Katholiken und vor den evangelischen Christen die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe. Mit welcher Begründung werden also Christen so eklatant bevorzugt?

Israelitische Feiertage nehmen noch eine Sonderstellung ein: jüdische Schüler sind vom Unterricht befreit, jüdische Arbeitnehmer können damit rechnen, dass sie, bei Verzicht auf Lohnfortzahlung, in der Regel freinehmen können – hier gelten grob die gleichen Rechte, die für alle Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen gelten.

Für andere Arbeitnehmer, wie Muslime, orthodoxe Christen oder Mitglieder von Weltanschauungsgemeinschaften bestehen keine besonderen Regelungen. Lediglich für Schüler anderer Religionen und Weltanschauungen besteht die Möglichkeit der Unterrichtsbefreiung. Hierauf gründet sich der Anspruch auch für die Feiertage mit Schulbefreiung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg). Diskriminiert sind jedoch auch Bürger, die nicht formell einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören – sie haben weder die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung noch einer Schulbefreiung für bestimmte Tage.

Klar ist: das grundgesetzliche Recht auf freie Religionsausübung, welches auch weltanschauliche Handlungen mit einschließt, ist zu respektieren – es garantiert unser friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben. In diesem Sinne ist es zu gewährleisten, dass Christen beispielsweise am Ostermontag und Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit am Evolutionstag arbeits- und schulbefreit werden.

Allerdings ist gerade die bayerische Feiertagsgesetzgebung, aber auch die der anderen Bundesländer, erheblich verbesserungswürdig. Wie dargelegt sind besonders Menschen, die keiner Religion oder formellen Weltanschauung angehören, aktuell benachteiligt. Warum nicht jedem Menschen eine gewisse Zahl an Sonderurlaubstagen zubilligen, die jeder nach seinem eigenen Ermessen auf beliebig Tage legen darf? An solchen Tagen wäre die Gewährleistung von Urlaub in der Regel zu genehmigen – im ähnlichen Sinne wie z.B. die aktuelle bayerische Regelung für israelitische Feiertage. Dabei muss aufgrund des Diskriminierungsverbots egal sein, ob der einzelne die Zeit nun für Gottesdienstbesuche, Evolutionsfeiern oder für rein private Zwecke nutzt. Ob man als Gottloser an Ostern oder als Muslim zum Tag der Menschenrechte freinimmt, darf keine Rolle spielen. Denn auch jetzt gibt es keine Gewissensprüfung. Wer an einem religiösen Feiertag tatsächlich einen Gottesdienst besucht, hat niemanden zu interessieren, vor allem nicht den Staat oder den Arbeitgeber. Solch ein Sonderurlaub hätte den Charme, dass er die freie Religions- und Weltanschauungsausübung mit der heutigen Güte weiterhin gewährleistet, jedoch Menschen ohne Religion und formeller Weltanschauung nicht benachteiligt.

Die Sozialwahl 2017 oder: Was wähle ich als religionsfreier Humanist?

Die Sozialwahl

Bei der Sozialwahl 2017 wird neben anderen Vertretungen auch die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Dieses Gremium besteht aus 15 Vertretern der Versicherten und 15 Vertretern der Arbeitgeber. Die Wahl der Vertreter aus der Gruppe der Versicherten ist eine Listenwahl.

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Kultur oder archaische Symbolik? Kreuze in den Bergen

Der Mount Everest wirkt auch ohne Gipfelkreuz als erhabenes Naturwunder. In den bayerischen Alpen dagegen ist im vergangenen Sommer ein seltsames Theaterspiel ausgebrochen. Beteiligte: ein Unbekannter, der mit einer Axt unter anderem das Gipfelkreuz des Schafreuters fällt (Spiegel), Neonazis, die ein provisorisches Kreuz errichten (Süddeutsche), Mitglieder des Deutsche Alpenvereins (DAV) aus Bad Tölz, die das provisorische Nazi-Kreuz entfernen und durch ein eigenes ersetzen (Münchner Merkur), und erneut ein (weiterer oder der gleiche) Unbekannte, der das Gipfelkreuz erneut zerstört (Süddeutsche).

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Mehr und Mehr Menschen benötigen keine Religion

Mehr und Mehr Menschen leben glücklich ohne Gott – Matthias Dobrinski empfindet das als dramatisch. Dagegen hebt Sonja Zekri hervor, welche Freiheiten ohne Religion erst möglich sind. Mein Leserbrief zu „Selbst ist der Sinn“ von Matthias Drobinski und „Minarett statt Minirock“ von Sonja Zekri, in der Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 20.8.2016: Weiterlesen

Bayern: Besonderes Kirchgeld auch bei Lebenspartnerschaften

Das „besondere Kirchgeld“ ist eine Kirchensteuer in Deutschland, die bei der Anwendung des Ehegattensplittings erhoben werden kann: ist der geringerverdienende Partner oder die Partnerin nicht Mitglied eine anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, kann diese Sondersteuer erhoben werden (genaueres, auch Sonderregelungen der einzelnen  Länder, z.B. bei Wikipedia).

Nachdem nun offenbar auch in Bayern Lebenspartnerschaften, also eingetragene, gleichgeschlechtliche Zweierpartnerschaften, rechtlich akzeptiert sind (siehe z.B. Informationen des Lesben- und Schwulenverbandes), und auch das Ehegattensplitting seit 2013 angewendet werden darf (siehe Wikipedia), soll nun mittels eines neuen Gesetzentwurfes, unterstützt von CSU, SPD und freien Wählern (Beschlußempfehlung) im Staatsausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen (Landtag, Drucksachen und Protokolle), auch das besondere Kirchgeld erhoben werden.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen „die Regelungen […] betreffend Ehegatten und Ehen […] auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften“ angewendet werden. Weiterhin wird festgelegt, daß das neue Gesetz „für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2013 in allen Fällen anzuwenden [ist], in denen die Kircheneinkommensteuer noch nicht bestandkräftig festgesetzt ist.“. In diesen Fällen kann also eine Erhebung des besonderen Kirchgelds bis zurück ins Jahr 2001 fällig werden.

Quelle: Landtag, Drucksachen und Protokolle