Deutscher Bundestag

Kirchen sollen Ausnahmen vom Lobbyregister erhalten

Laut einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 12.9.2020 (Druckausgabe, Online unter SZ.de) werden sich Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht im geplanten „Lobbyregister“ registrieren müssen. Ob möglicherweise auch kirchennahe Organisationen ausgenommen werden sollen, sei offen. Das Lobbyregister soll Transparenz darüber schaffen, wer Zugang zu Politikern des Bundestages hat. Ob auch der Zugang zu Regierungsvertretern veröffentlicht werden soll, sei noch in Debatte.

Im Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD heißt es: „§1 (3) Der Eintragungspflicht unterliegt die Interessenvertretung nicht […] i) im Rahmen der Tätigkeit der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften“ ( Bundestag.de, Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD) . Andere, nicht-religiöse Weltanschauungsorganisationen werden nicht erwähnt.

Die beiden großen Kirchen betreiben starken und umfassenden Lobbyismus in Bund und Länder und haben somit potentiell Einfluss auf einen großen Teil der Mandatsträger (Carsten Frerk: „Kirchenrepublik Deutschland – Christlicher Lobbyismus“). Dies hat sich zuletzt beim inzwischen als verfassungswidrig beurteilten Gesetz zur bzw. gegen Sterbehilfe gezeigt (siehe z.B. hpd – Religiöse Stimmungsmache gegen Sterbehilfeurteil).

Lobbyismus ist in einem demokratischen Staat an der Tagesordnung und legitim – sofern klar und offen dargelegt wird, wer auf wen Einfluss nimmt. Gerade bei den beiden großen Kirchen, die illegitim vorab Einblick in alle Rechtsvorhaben des Bundes erhalten (atheologie.de) wäre Transparenz essentiell. Dies gilt im gleichen Maße für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, die in Deutschland eine erhebliche Wirtschaftsmacht auf dem sozialen Sektor darstellen.

Bildquelle: Tobias Golla, Pixabay

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