„[…] hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“
Katechismus der katholischen Kirche (2266)
Kommentar: Aus diesem Absatz, entnommen dem Katcheismus der katholischen Kirche und damit Lehrmeinung der katholischen Kirche, ist zu schließen, daß die katholische Kirche die Todesstrafe, verhängt durch die öffentliche Gewalt, explizit erlaubt. Jeder Unterstützer der katholischen Kirche unterstützt also auch die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe.
Quelle: Katechismus der katholischen Kirche. München, Wien, Oldenbourg, Leipzig, Benno, Freiburg (Schweiz), Paulusverlag, Linz. Veritas, 1993