Deutscher Bundestag

Kirchen sollen Ausnahmen vom Lobbyregister erhalten

Laut einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 12.9.2020 (Druckausgabe, Online unter SZ.de) werden sich Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht im geplanten „Lobbyregister“ registrieren müssen. Ob möglicherweise auch kirchennahe Organisationen ausgenommen werden sollen, sei offen. Das Lobbyregister soll Transparenz darüber schaffen, wer Zugang zu Politikern des Bundestages hat. Ob auch der Zugang zu Regierungsvertretern veröffentlicht werden soll, sei noch in Debatte.

Im Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD heißt es: „§1 (3) Der Eintragungspflicht unterliegt die Interessenvertretung nicht […] i) im Rahmen der Tätigkeit der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften“ ( Bundestag.de, Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD) . Andere, nicht-religiöse Weltanschauungsorganisationen werden nicht erwähnt.

Die beiden großen Kirchen betreiben starken und umfassenden Lobbyismus in Bund und Länder und haben somit potentiell Einfluss auf einen großen Teil der Mandatsträger (Carsten Frerk: „Kirchenrepublik Deutschland – Christlicher Lobbyismus“). Dies hat sich zuletzt beim inzwischen als verfassungswidrig beurteilten Gesetz zur bzw. gegen Sterbehilfe gezeigt (siehe z.B. hpd – Religiöse Stimmungsmache gegen Sterbehilfeurteil).

Lobbyismus ist in einem demokratischen Staat an der Tagesordnung und legitim – sofern klar und offen dargelegt wird, wer auf wen Einfluss nimmt. Gerade bei den beiden großen Kirchen, die illegitim vorab Einblick in alle Rechtsvorhaben des Bundes erhalten (atheologie.de) wäre Transparenz essentiell. Dies gilt im gleichen Maße für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, die in Deutschland eine erhebliche Wirtschaftsmacht auf dem sozialen Sektor darstellen.

Bildquelle: Tobias Golla, Pixabay

Antidemokratische Inschrift auf der Kuppel des Humboldtforums – Onlinepetition

Ist das Retro oder kann das weg?

Das Humboldt-Forum in Berlin, das in Form des ehemaligen Berliner Stadtschlosses wiederaufgebaut wird, ist aktuell eines der größten und prestigeträchtigsten Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland. (Wikipedia). Während die Anbringung eines christlichen, tonnenscheren goldenen Kreuzes prominent auf der Kuppel des Gebäudes 2017 erst nach langer Diskussion beschlossen wurde (tagesspiegel), wurde nun bekannt, daß auch die historische Inschrift der Kuppel des ehemaligen Schlosses wieder angebracht wird. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit dazu gab es nicht. (DLF)

Die Inschrift lautet: „Es ist kein ander Heil, es ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn der Name Jesu, zu Ehren des Vaters, daß im Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Kniee, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“ (SZ, Druckausgabe 23.5.20)

Ist das Retro oder kann das weg? Es kann weg. Niemand in unserer demokratischen Gesellschaft ist gezwungen, vor irgendjemandem das Knie zu beugen. Das widerspricht zutiefst dem Selbstverständnis des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger.

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Josef Hader findet auch nicht durch Corona „zum Glauben zurück“

Ein lesenswertes Interview mit dem österreichischen Schauspieler und Kabarettisten Josef Hader. Er bemerkt nachlassende Wunder in Zeiten von Corona, „Ich finde es beeindruckend, dass sich die Marienerscheinung in Medjugorje wegen Corona nicht mehr monatlich vollzieht, sondern nur noch einmal im Jahr.“ und betont seinen Unglauben: „Jetzt hat Gott extra eine Seuche geschickt, um mich zur Umkehr zu bewegen, und nicht einmal dann find ich zum Glauben zurück.“ Das gesamte Interview in der Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 9. Mai 2020 oder unter sueddeutsche.de.

Bildquelle: www.hader.at, © Lukas Beck

Joggen trotz Coronavirus

Plädoyer für eine Beibehaltung guter wissenschaftlicher Praxis auch in Coronazeiten

Huch – besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit sich beim Laufen und Joggen mit dem Coronavirus zu infizieren? Wenn es doch die Süddeutsche Zeitung schreibt: Forscher empfehlen Joggern zehn Meter Abstand?

Schauen wir mal genauer hin: Die Süddeutsche verweist in ihrem Beitrag auf einen Beitrag in Runner’s World, der wiederum verweist auf einen ungeprüften Blogeintrag eines Nutzers bei medium.com, der wiederum (auf Nachfrage in den Kommentaren) auf ein Preprint-Papier von Blocken & Malizia et al. verweist, das sich mit etwas Glück gerade im wissenschaftlichen Prozeß der Begutachtung befindet. In diesem Zustand kann man als Laie in Bezug auf dieses Fachgebiet nicht bewerten, ob das Papier wissenschaftlich korrekt ist, oder ob hier der Coronahype mitgenommen wird.

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Kurt Eisner in München

Eine Übersicht der Gedenkstätten

In Bayern und München tut man sich schwer mit der Erinnerung an Kurt Eisner, dem ersten Ministerpräsident Bayerns. Wenige Orte in München erinnern an den Mann der den Freistaat Bayern ausrief (Kurt Eisner: An die Bevölkerung Münchens; Kurt Eisner und der Begriff „Freistaat“), den Achtstundentag sowie das Frauenwahlrecht eingeführt hat und die kirchlichen Schulaufsicht abgeschafft hat (Wikipedia).
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Radikales Neudenken notwendig – Stellungnahme des Bundes für Geistesfreiheit München zur Diskussion um einen muslimischen Feiertag

Bayerisches Feiertagsgesetz ist diskriminierend, bevorzugt Christen und muss grundlegend überarbeitet werden

Pressemitteilung des Bunds für Geistesfreiheit / München

Das bayerische Feiertagsgesetz diskriminiert Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung. Die Diskussion um einen muslimischen Feiertag, die von Bundesinnenminister De Maizière angestoßen wurde, macht dies bewusst – nur wurden bisher die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Nicht eine Ausweitung der Feiertagsgesetzgebungen in den Ländern, die aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung letztendlich alle denkbaren Religionen und Weltanschauungen berücksichtigen müsste, sorgt für eine gesamtgesellschaftliche Integration – sondern nur ein radikales Neudenken.

Während die hohen religiösen Feiertage der Christen der evangelischen und katholischen Kirchen umfassend geschützt sind, Schüler generell freibekommen und Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten müssen, werden Angehörige anderer Weltanschauungen und Religionen als Bürger zweiter Klasse abgestempelt. Von 13 gesetzlichen Feiertagen in Bayern sind nur drei Feiertage als weltanschaulich neutral zu betrachten (1. Mai, Tag der dt. Einheit, Neujahr), dagegen sind 11 Feiertage offensichtlich christlich motiviert. 2017 gibt es sogar noch den Reformationstag als weiteren religiös begründeten gesetzlichen Feiertag.

„Mariä Himmelfahrt“ ist im Sinne des Feiertagsgesetz ein besonderer Tag: gesetzlicher Feiertag ist er nur in den bayerischen Gemeinden mit „überwiegend katholischer Bevölkerung“. Demnach dürfte also in der Landeshauptstadt München, in der die Konfessionsfreien mit über 53% die größte Bevölkerungsgruppe stellen, Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr sein. Selbst bayernweit bilden die Konfessionsfreien, nach den Katholiken und vor den evangelischen Christen die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe. Mit welcher Begründung werden also Christen so eklatant bevorzugt?

Israelitische Feiertage nehmen noch eine Sonderstellung ein: jüdische Schüler sind vom Unterricht befreit, jüdische Arbeitnehmer können damit rechnen, dass sie, bei Verzicht auf Lohnfortzahlung, in der Regel freinehmen können – hier gelten grob die gleichen Rechte, die für alle Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen gelten.

Für andere Arbeitnehmer, wie Muslime, orthodoxe Christen oder Mitglieder von Weltanschauungsgemeinschaften bestehen keine besonderen Regelungen. Lediglich für Schüler anderer Religionen und Weltanschauungen besteht die Möglichkeit der Unterrichtsbefreiung. Hierauf gründet sich der Anspruch auch für die Feiertage mit Schulbefreiung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg). Diskriminiert sind jedoch auch Bürger, die nicht formell einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören – sie haben weder die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung noch einer Schulbefreiung für bestimmte Tage.

Klar ist: das grundgesetzliche Recht auf freie Religionsausübung, welches auch weltanschauliche Handlungen mit einschließt, ist zu respektieren – es garantiert unser friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben. In diesem Sinne ist es zu gewährleisten, dass Christen beispielsweise am Ostermontag und Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit am Evolutionstag arbeits- und schulbefreit werden.

Allerdings ist gerade die bayerische Feiertagsgesetzgebung, aber auch die der anderen Bundesländer, erheblich verbesserungswürdig. Wie dargelegt sind besonders Menschen, die keiner Religion oder formellen Weltanschauung angehören, aktuell benachteiligt. Warum nicht jedem Menschen eine gewisse Zahl an Sonderurlaubstagen zubilligen, die jeder nach seinem eigenen Ermessen auf beliebig Tage legen darf? An solchen Tagen wäre die Gewährleistung von Urlaub in der Regel zu genehmigen – im ähnlichen Sinne wie z.B. die aktuelle bayerische Regelung für israelitische Feiertage. Dabei muss aufgrund des Diskriminierungsverbots egal sein, ob der einzelne die Zeit nun für Gottesdienstbesuche, Evolutionsfeiern oder für rein private Zwecke nutzt. Ob man als Gottloser an Ostern oder als Muslim zum Tag der Menschenrechte freinimmt, darf keine Rolle spielen. Denn auch jetzt gibt es keine Gewissensprüfung. Wer an einem religiösen Feiertag tatsächlich einen Gottesdienst besucht, hat niemanden zu interessieren, vor allem nicht den Staat oder den Arbeitgeber. Solch ein Sonderurlaub hätte den Charme, dass er die freie Religions- und Weltanschauungsausübung mit der heutigen Güte weiterhin gewährleistet, jedoch Menschen ohne Religion und formeller Weltanschauung nicht benachteiligt.

Schulfrei in Bayern: Die Feiertage des Bunds für Geistesfreiheit

Die Feiertage des Bunds für Geistesfreiheit

Die Feiertage des Bunds für Geistesfreiheit (bfg) sind nun auch im Schulkalender der bayerischen Staatsregierung ersichtlich (Abendzeitung). Der bfg hat, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, den Welthumanistentag, den Tag der Menschenrechte und den Evolutionstag als Feiertage für seine Mitglieder festgelegt. Weiterlesen

Leserbrief an die Süddeutsche zu ‚Marx: Kirche ist „keine Lobbygruppe“‘, 17.7.17, Lokalteil

Beim Lesen des kurzen Artikels (Süddeutsche) musste ich tatsächlich herzhaft lachen. Nicht, weil Herr Marx sich selbst widerspricht, indem er zum einen fordert, die Kirche solle sich zurückhalten, jedoch zeitgleich den Wunsch äußert, das Bundesverfassungsgericht solle zur „Ehe für alle“ gehört werden. Wer wen außerhalb des Einflussbereiches der Kirche heiratet, sollte Herrn Marx völlig egal sein. Der Brüller ist jedoch zu behaupten, die Kirche sei kein Lobbyverein. In allen Bundesländern und natürlich auch in Berlin gibt es „Katholische Büros“, die selbstredend Lobbyismus betreiben. Daneben gibt es z.B. die rechtswidrige, „automatische“ Weitergabe von Gesetzesentwürfen des Bundes an die Kirchen, die einen durch nichts legalisierten direkten Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung ermöglicht.

Referenzen und weiterführende Literatur:

Die Sozialwahl 2017 oder: Was wähle ich als religionsfreier Humanist?

Die Sozialwahl

Bei der Sozialwahl 2017 wird neben anderen Vertretungen auch die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Dieses Gremium besteht aus 15 Vertretern der Versicherten und 15 Vertretern der Arbeitgeber. Die Wahl der Vertreter aus der Gruppe der Versicherten ist eine Listenwahl.

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