Replik zu Horst Seehofers Essay „Reden wir über Religion“

Der Essay von Horst Seehofer, veröffentlicht in der Druckausgabe der Zeitung ‚Die Welt‘ vom 23. August 2018, ist ein trauriges Beispiel für diskriminierendes Verhalten gegenüber religionsfreien Menschen.

Horst Seehofer schreibt gleich zu Beginn: „Wie ist es in unserem Land um das Verhältnis zwischen Staat und Religion bestellt? […] wie gestalten wir das Zusammenleben in einer religiös und weltanschaulich pluraler gewordenen Gesellschaft? Die sind ganz grundlegende Fragen, zu denen ich den Dialog mit allen in Deutschland relevanten religiösen Gemeinschaften suchen werde.“

Schon im ersten Absatz legt Herr Seehofer somit fest, daß er nur mit „religiösen Gemeinschaften“ einen Dialog suchen wird – eine eklatante Diskriminierung! In einem solcherart eingeschränkten Dialog würden die Weltanschauungen von über 36% der deutschen Bürgerinnen und Bürger nicht vertreten sein (fowid.de). Ich unterstelle Herrn Seehofer, daß er damit ganz bewußt religionsfreie Menschen aus dem Meinungsbildungsprozeß ausschließt, er somit deren Wünsche und Bedürfnisse nicht berücksichtigen wird. Noch schlimmer: sie werden nicht einmal zur Kenntnis genommen. Konsequenterweise vermeidet Seehofer in seinem Text fast immer den Zusatz „Weltanschauung“, wenn er von Religionen spricht – vor allem dann, wenn es darum geht, wer von der „Politik […] gehört“ werden soll. Das Vorgehen erinnert an das „Bündnis für Erziehung“ im Jahr 2006, mit dem die damalige Familienministerin von der Leyen einseitig Kirchen bevorzugt hatte (Tagesspiegel).

Der Text ist unterschrieben mit „Der Autor ist Bundesminister des Innern […] sowie Vorsitzender der CSU“. Herr Seehofer spricht hier also als Mitglied der Regierung – und ist als solches im Besonderen verpflichtet, den nötigen Abstand zwischen dem Staat einerseits und den Weltanschauungen und Religionen andererseits zu wahren und positive oder negative Diskriminierung aufgrund von Weltanschauungen und Religionen zu unterlassen. Es ist nun nicht so, daß Herrn Seehofer nicht bewußt ist, daß es religionsfreie Weltanschauungen gibt; im Gegenteil – er erwähnt konkret, daß gerade religionsfreie Weltanschauungen in Deutschland einen hohen Zulauf haben: „Der Anteil der Konfessionslosen an der Gesamtbevölkerung ist nicht nur mit der Wiedervereinigung sprunghaft angestiegen, sondern wächst seither auch stetig weiter. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung ist nicht – oder nicht mehr – Mitglied einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft.“. Umso schwerwiegender ist die Ignoranz, die Herr Seehofer als Innenminister religionsfreien Menschen gegenüber zeigt.

Wie Hohn klingt Seehofers Aussage „Die Leidenschaftlichkeit der jüngsten Diskussion um religiöse Symbole hat mich daher nicht überrascht“ – hat doch Seehofer selbst mit seiner Aussage, der Islam gehöre nicht zu Deutschland (Bayerischer Rundfunk) , sowie die Unterstützung seines CSU-Kollegen Söders in der bayerischen Kreuzdebatte (Süddeutsche Zeitung), diese Debatte befeuert.

Und das Zündeln geht weiter: Im Zusammenhang mit offensichtlichen Änderungen in unserer Gesellschaft schreibt Seehofer: „Das verbreitete Gefühl von Ohnmacht und Verlust von Steuerungsmöglichkeiten führt aber gerade bei vielen Menschen zu diffusen Ängsten […] Möglicherweise finden sich hier sogar mehr Übereinstimmungen zwischen Gläubigen verschiedener Religionen und auch denjenigen, die mit Argwohn auf die Ausübung von Religion blicken, als ihnen bewusst ist. Leider verstärkt diese Gemeinsamkeit in den individuellen Sorgen nicht das Gefühl von Zusammengehörigkeit und Solidarität innerhalb der Gesellschaft, sondern verführt eher zur Abgrenzung und sogar Ausgrenzung.“  Wieder feuert Herr Seehofer selbst das Problem an, daß er beklagt: Zum einen sorgt er für Ausgrenzung, wenn er, wie oben angeführt, nur mit Religionsgemeinschaften sprechen möchte. Zum anderen verwendet Herr Seehofer eine subtile, unterstellende Wortwahl: er spricht nicht neutral von religionsfreien Menschen, sondern unterstellt, diese würden „mit Argwohn auf die Ausübung von Religionen“ blicken. „Argwohn“! Herr Seehofer suggeriert in einem beiläufigen Tonfall: Religionsfreie Menschen hegen Argwohn gegenüber religiösen Menschen. So baut man Vorurteile auf.

Herr Seehofer schreibt weiter, daß er sich dem „christlichen Welt- und Menschenbild […] verpflichtet fühle“. Hier liegt er jedoch völlig falsch. Das mag als Privatperson gelten, als Innenminister und somit Mitglied der Regierung ist er zuerst dem deutschen Volke in seiner gesamten Pluralität verpflichtet. Das Hervorheben eines bestimmten religiösen Weltbildes ist eben nicht die Aufgabe von Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern: „Die Verfassung fordert hier, so die einhellige Meinung aller Grundgesetz-Kommentatoren, nichts anderes als ein „gewissenhaftes Erledigen der Pflichten“, die aus der besonderen Verantwortung eines gewählten Volksvertreters entstehen. Dabei geht es eben nicht um eine religiöse „Verantwortung vor Gott“, sondern um die politische Verantwortung gegenüber den Menschen, deren Interessen im Parlament vertreten werden, sowie um die rechtsstaatliche Verantwortung gegenüber den Vorgaben der Verfassung, die in jeder parlamentarischen Entscheidung zu berücksichtigen sind.“ (Michael Schmidt-Salomon, Der blinde Fleck des Deutschen Rechtssystems).

Und natürlich leiert Herr Seehofer auch wieder die Mär der „wichtigen Funktion“ und „vielfältige[n] soziale und karitative Aufgaben“ der Kirchen herunter, erwähnt jedoch nicht, daß es auch religionsneutrale Träger, wie die Arbeiterwohlfahrt, gibt, oder daß die Kirchen bei Ihren Trägerschaften von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, wenn überhaupt, nur einen marginalen Teil an eigenem Geld beisteuern.

Und natürlich muß auch noch diese Sau durchs Dorf getrieben werden: das Böckenförde-Diktum, „wonach der freiheitliche, säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“ Hier sei der hpd-Artikel von Gerhard Czermak empfohlen (HPD): „Böckenförde rekurriere nicht auf abstrakte Werte wie Religion und Nation, sondern wende sich an die Bürger, die den Staat um der Freiheit willen tragen müssen. Er habe 1967 an die Christen appelliert, ihren Widerstand gegen den Staat aufzugeben [!]. B. hat die Richtigkeit dieser Ansicht im unmittelbaren Anschluss an Neumann (a.a.O. S. 206 f.) bestätigt und ergänzt, sein Satz habe im Kontext nicht normativen, sondern diagnostisch-analytischen Charakter. Religionsfreiheit gebe es nur bei Ablösung des Staats von der Religion und Freiheit sowohl von wie Freiheit für Religion. Noch klarer wird B. in seinem Aufsatz „Religion im säkularen Staat“ (1996). Dort weist er darauf hin, im pluralistischen Staat gehöre Religion „zu jenen Instanzen, die ethisch-sittliche Grundauffassungen und Grundhaltungen vermitteln“, also neben anderen.“

Zwar ist sich Seehofer bewußt, daß es in Deutschland viele, weltanschauliche und religiöse Gruppierungen gibt. Er stellt fest, daß die staatliche Ordnung über den religiösen „Glaubensüberzeugungen“ zu stehen hat – relativiert dies jedoch wieder wenn er von „wechselseitige[r] Begrenzung staatlicher und religiöser Autorität“ spricht – denn zu dieser religiösen Autorität gehört in Deutschland auch das eingeschränkten Arbeitsrecht bei Diakonie und Caritas oder das  gesetzlich gebilligte Verstümmeln von kleinen Jungs. Immerhin erkennt Seehofer, daß Zuwanderung unsere Gesellschaft „vielfältiger“ macht – das zumindest ist eine gute Einstellung.

In der Zusammenfassung sind die Aussagen Seehofers jedoch nicht  geeignet, die Verwerfungen in unserer Gesellschaft zu glätten – nein, er spaltet noch weiter. Er zündelt im Heustadel und wundert sich, daß das Feuer sich so schnell ausbreitet. Welch Bigotterie.

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